RÜSTEN SIE IHREN FUHRPARK KOSTENLOS NACH
Das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-minimis) fördert u.a. fahrzeugbezogene Maßnahmen: Anschaffung von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug (Dachplanenhubvorrichtungen, Punkt 1.3 der Förderrichtlinie), sprich den RSAB.
Die De-minimis Förderung kann sowohl für eine Ausstattung Ihrer Neufahrzeuge, als auch für eine Nachrüstung des bestehenden Fuhrparks eingesetzt werden. Viele Kunden haben dadurch Ihre Fahrzeuge in den letzten Jahren kostenlos mit dem RSAB ausgestattet!
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm "De-minimis" erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag je Antragsteller ergibt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug von bis zu 2.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember 2023 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.
Der absolute Förderhöchstbetrag beträgt höchstens 33.000 Euro.
Bei der Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages werden zur Nutzung überlassene Fahrzeuge (wie z.B. Miete oder Leasing) nur berücksichtigt, wenn diese auf die antragstellende Person zugelassen sind.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die
- zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und
- zum 01. Dezember 2023 Eigentümer/in oder Halter/in von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen sind.
Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Förderrichtlinie gelten Kraftfahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
Wie wird gefördert?
Zunächst ist ein form- und fristgerechter vollständiger Antrag auf elektronischem Weg über das eService-Portal einzureichen. Sie können während der Antragsfrist vom 05. Februar 2024 bis zum 31. Mai 2024 einen Antrag stellen (in der Förderperiode 2024 abweichend von der Richtlinie „Umweltschutz und Sicherheit“ lediglich ein Erstantrag und keine Folgeanträge).
Wann muss die Förderung durchgeführt worden sein?
Für eine Förderung müssen die Maßnahmen nach Antragseingang und bis spätestens fünf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids durchgeführt sein.
Alle notwendigen Informationen und Anträge finden Sie unter: BAG De-Minimis 2024
Quelle: www.bag.bund.de